Stellungnahme
des Verbands feministischer Wissenschafterinnen zum
Entwurf
des Frauenförderungsplans 2000
Des weiteren betrachtet der VfW die Erhöhung von 0% auf lediglich 5% innerhalb der nächsten zwei Jahre für kontraproduktiv; aus der Perspektive der Praxis würde das bedeuten, daß dafür derzeit im jeweils entsprechenden Bereich mindestens 20 Stellen/Positionen vorhanden und mit Männern besetzt sein müßten, damit auch nur eine Frau zur Erreichung der 5%-Quote nötig ist. Sind weniger als diese genannten Positionen vorhanden, würde 1 Frau bereits mehr als die in der Verordnung geforderte Quote bedeuten. Als Textformulierung schlägt der VfW daher vor: “mindestens 5%” oder den Prozentanteil höher anzusetzen, bzw. auch hier prinzipiell 50% Frauenquote anzustreben. (Entsprechend verweisen wir auch auf die im IV. Abschnitt: Besonderer Teil Wissenschaften (z.B. § 27) geforderte Verdoppelung, "sofern die bestehende Frauenquote unter 10% liegt".)
Im Rahmen der Umsetzung der Gebote zu Fördermaßnahmen von Frauen werden bedauerlicherweise keine konkreten Sanktionen bzw. Rahmen für Sanktionen bei Außerachtlassung der Gebote angeführt. Nach Ansicht des VfW ist dies als Ausdruck einer Abschwächung der Reformgedanken zu interpretieren. Wie Studien zeigen, sind die institutionellen Praktiken sehr erfinderisch, um Gebote der Frauenförderung und Förderung von Frauen- und Geschlechterforschung zu manipulieren, zu umgehen oder gar zu ignorieren. Eine reale und alle im Wirkungsbereich des BMBWK stehenden Einrichtungen umfassende Förderung von Frauen wird ohne spezielle Sanktionen nur begrenzt umsetzbar sein.