I.) Der VfW begrüßt den Beschluß des Senats der Universität
Wien, die Frauen- und Geschlechterforschung in Lehre und Forschung
– insbesondere auch entsprechend der neuen Studienpläne – verstärkt
zu berücksichtigen.
Der VfW fordert eine Aufstockung
des Budgets für feministische Lehre durch die Universität
Wien um 50 Lehrauftragsstunden lit. A pro Studienjahr, da das vom BMBWK
zugewiesene Sonderkontingent für Frauenforschung schon lange nicht
mehr ausreicht, um feministische Lehre zu finanzieren. Als weiterer aktueller
Grund kommt insbesondere die Zunahme und Notwendigkeit transdisziplinärer
und interfakultärer feministischer Lehre beim aufzubauenden Wahlfach
Curriculum Gender Studies, das die "Fächerkombination Frauenforschung"
im neuen System ablöst und curricular strukturieren soll, hinzu.
II.) Der VfW begrüßt die Vergabe der Lehraufträge aus dem Sonderkontigent Frauenforschung über die Fakultätskommissonen. Jedoch fordert der VfW die Einbeziehung bzw. Einladung des PZ Frauen- und Geschlechterforschung in diese Kommissionen, – wie an allen anderen Universitätsstandorten in verschiedenen Formen üblich – um dessen Funktion als Schnittstelle zwischen Universität und freien feministischen Wissenschafterinnen nutzen zu können und eine höhere Transparenz bei der Lehrauftragsvergabe zu erreichen.
Der VfW fordert Transparenz
der Vergabe aller externen Lehraufträge (rechtzeitige öffentliche
Ausschreibung incl. Kriterien auf der Homepage der Uni Wien, schriftliche
Begründung bei Absage).
III.)
Der VfW begrüßt die Evaluation der Lehre. Diese Evaluation
darf jedoch nicht zu Lasten der Externen gehen. Die Evaluation der Forschung
soll auch Externen offenstehen, aber nicht nicht verpflichtend sein bzw.
für Externe soll kein Nachteil entstehen, wenn sie nicht an der Forschungsevaluation
teilnehmen.
IV.) Der VfW begrüßt die Einrichtung eines Mentoring-Projektes für Doktorandinnen und Habilitantinnen an der Universität Wien.
In Hinsicht auf eine Gleichbehandlung
feministischer Wissenschafterinnen, die viel häufiger ohne universitäre
Anstellung und ihre wissenschaftliche Karriere somit unter erschwerten
Bedingungen verfolgen, fordert der VfW eine Berücksichtigung freier
feministischer Wissenschafterinnen beim Mentoring-Projekt mit einem
Anteil von 50%.
V.) Laut Auskunft der Leiterin des Referats für Personalentwicklung, Frau Mag.a Mracanczky, gelten folgende Richtlinien für das Ausmaß der Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen an der Universität Wien: Interne Teilzeitbeschäftigte, externe LektorInnen und Drittmittelangestellte haben ein Kontingent von 5 ganzen Arbeitstagen pro Jahr zur Verfügung. Für die Teilnahme an den personell begrenzten Veranstaltungen haben Vollzeitbeschäftigte der Universität Wien, denen ein Kontingent von 10 ganzen Arbeitstagen pro Jahr zur Verfügung steht, stets Vorrang. Nach Maßgabe noch freier Plätze können vor allem Drittmittelbeschäftigte nur auf eine kurzfristige Zusage hoffen.
Demgegenüber fordert
der VfW den gleichen Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen auch
für externe LektorInnen, Drittmittelangestellte und interne Teilzeitbeschäftigte.
VI.) Der VfW begrüßt die neuerdings auch an der Universität Wien angebotenen Möglichkeiten der Supervision und Mediation sowohl in Einzel- als auch Teamform, bedauert aber außerordentlich, daß externe LektorInnen und Drittmittelangestellte bisher keine Möglichkeit haben, Supervision und Mediation zu beanspruchen.
Der VfW fordert daher den
gleichen
Zugang zu Supervision und Mediation auch für externe LektorInnen
und Drittmittelangestellt.
VII.) Der VfW begrüßt die im UOG 93 vorgesehene Möglichkeit der Wahlberechtigung und Wählbarkeit von ArbeitnehmerInnen, die im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit von Universitätseinrichtungen beschäftigt sind, insofern der Senat dies beschließt gemäß § 37 Abs. 3 UOG 93 (Anm.: Zuerkennung der Wahlberechtigung für Drittmittelangestellte).
Der VfW ist sehr verwundert, daß ein solcher Senatsbeschluß – in Hinsicht auf eine demokratische Universität unter neuen Bedingungen – bisher nicht stattgefunden hat und fordert das sofortige Einbringen dieses Anliegens seitens der Universitätsleitung. Darüber hinaus fordert der VfW die Wiedereinführung der Wahlberechtigung der externen LektorInnen.