{"id":111,"date":"2015-07-13T19:29:32","date_gmt":"2015-07-13T19:29:32","guid":{"rendered":"https:\/\/vfw.diebin.at\/?page_id=111"},"modified":"2026-03-12T18:40:48","modified_gmt":"2026-03-12T17:40:48","slug":"statuten","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/vfw.or.at\/index.php\/zum-verband\/statuten\/","title":{"rendered":"Statuten"},"content":{"rendered":"\n<p><a href=\"https:\/\/www.vfw.or.at\/wp-content\/uploads\/2026\/03\/vfw_GV-2026_Statuten.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Statuten 2026<\/a> (aktuell)<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.vfw.or.at\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/Statuten-2019.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Statuten 2019<\/a> <br><a href=\"https:\/\/www.vfw.or.at\/wp-content\/uploads\/2018\/01\/Statuten-2017.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Statuten 2017<\/a><br><a href=\"https:\/\/www.vfw.or.at\/wp-content\/uploads\/2018\/01\/Statuten\u00e4nderung-Mai-2017.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Statuten\u00e4nderung Mai 2017<\/a><br><a href=\"https:\/\/www.vfw.or.at\/wp-content\/uploads\/2017\/07\/Statuten_2015.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Statuten 2015<\/a><br><a href=\"https:\/\/www.vfw.or.at\/wp-content\/uploads\/2017\/07\/statuten_2007.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Statuten 2007<\/a><br><a href=\"https:\/\/www.vfw.or.at\/wp-content\/uploads\/2017\/07\/VfW-Statuten_2005.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Statuten 2005<\/a><br><a href=\"https:\/\/www.vfw.or.at\/archiv\/dezember2000\/index.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Statuten 2000<\/a><\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 1 Name, Sitz und T\u00e4tigkeitsbereich<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\"><strong>1)<\/strong> Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Verband feministischer Wissenschafteri*nnen. Verein zur F\u00f6rderung freier feministischer Wissenschafteri*nnen und feministischer Wissenschaften in \u00d6sterreich&#8220;.<br><strong>2)<\/strong> Er hat seinen Sitz in Wien. Seine T\u00e4tigkeit ist r\u00e4umlich nicht beschr\u00e4nkt.<br><strong>3)<\/strong> Er verfolgt ausschlie\u00dflich gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung und ist nicht auf Gewinn ausgerichtet<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 2 Zweck und Mittel<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\"><strong>1)<\/strong> Der Verein bezweckt a) die Erforschung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen der freien feministischen Wissenschafteri<em>nnen und b) den Aufbau eines Netzwerkes zur F\u00f6rderung der Interessen der freien feministischen Wissenschafteri<\/em>nnen und der feministischen Wissenschaften. <br><strong>2)<\/strong> Als ideelle Mittel dienen: Veranstaltungen (Diskussionsrunden, Vortr\u00e4ge, Seminare, Arbeitskreise, Symposien, Tagungen, Kongresse), Forschungsprojekte und Publikationen (wie z.B. Informationsbl\u00e4tter, Zeitschriften, Zeitungen, Homepage) u.a. <br><strong>3)<\/strong> Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Vereinen und 0rganisationen, die dieselben Ziele verfolgen. <br><strong>4)<\/strong> \u00d6ffentlichkeitsarbeit im Interesse des Vereinszwecks. <br><strong>5) <\/strong>Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch Beitrittsgeb\u00fchren, Personenbeitr\u00e4ge, Einnahmen aus Forschungsprojekten und diversen Publikationen, Subventionen der \u00f6ffentlichen Hand, Ertr\u00e4ge aus Veranstaltungen, Spenden, Sammlungen, Verm\u00e4chtnisse u. sonstige Zuwendungen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 3 Arten der Mitgliedschaft<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\"><strong>1)<\/strong> Mitglieder werden in der Folge als Mitpersonen bezeichnet. <br><strong>2)<\/strong> Die Mitpersonen des Vereines gliedern sich in ordentliche, au\u00dferordentliche, f\u00f6rdernde und Ehrenmitpersonen. <br><strong>3)<\/strong> Ordentliche Mitpersonen sind physische und juristische Personen, die die Vereinszwecke und -ziele unterst\u00fctzen. Cis-M\u00e4nner k\u00f6nnen au\u00dferordentliche Mitpersonen werden. F\u00f6rdernde Mitpersonen sind physische und juristische Personen, die die Vereinst\u00e4tigkeit dar\u00fcber hinaus durch Zahlung eines erh\u00f6hten Mitpersonenbeitrags pro Kalenderjahr f\u00f6rdern. <br><strong>4)<\/strong> Ehrenmitpersonen sind Personen, die hierzu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 4 Erwerb der Mitpersonenschaft<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\"><strong>1)<\/strong> Mitpersonen des Vereines k\u00f6nnen alle feministischen Wissenschafteri*nnen werden \u2013 explizit auch solche, die aus finanziellen, sozialen, politischen u.a. Gr\u00fcnden nicht als Wissenschafteri*nnen arbeiten k\u00f6nnen \u2013, weiters juristische Personen, die die Interessen freier feministischer Wissenschafteri*nnen und feministischer Wissenschaften vertreten. <br><strong>2)<\/strong> \u00dcber die Aufnahme von (au\u00dfer)ordentlichen und f\u00f6rdernden Mitpersonen entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann unter Angabe von Gr\u00fcnden verweigert werden. <br><strong>3)<\/strong> Die Ernennung zur Ehrenmitperson erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 5 Beendigung der Mitpersonenschaft<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\"><strong>1)<\/strong> Die Mitpersonenschaft erlischt durch Tod (bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtspers\u00f6nlichkeit), durch schriftlich gegen\u00fcber dem Vorstand erkl\u00e4rten freiwilligen Austritt, durch Streichung und durch Ausschluss. <br><strong>2)<\/strong> Der Austritt kann jederzeit an den Vorstand mit eingeschriebenem Brief erkl\u00e4rt werden, ist mit Einlagen wirksam und entbindet nicht von der Erf\u00fcllung der bis zum Austrittszeitpunkt entstandenen Verbindlichkeiten dem Verein gegen\u00fcber. <br><strong>3)<\/strong> Die Streichung einer Mitperson kann der Vorstand vornehmen, wenn diese trotz zweimaliger Mahnung l\u00e4nger als sechs Monate mit der Zahlung der Mitpersonenbeitr\u00e4ge im R\u00fcckstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der f\u00e4llig gewordenen Mitpersonenbeitr\u00e4ge bleibt hievon unber\u00fchrt. <br><strong>4) <\/strong>Der Ausschluss einer Mitperson aus dem Verein kann vom Vorstand wegen einer Handlung, die gegen die Interessen des Vereins gerichtet ist, verf\u00fcgt werden. (Gegen den Ausschluss ist die Berufung an die n\u00e4chste Generalversammlung zul\u00e4ssig, bis zu deren Entscheidung die Mitpersonenrechte ruhen). <br><strong>5)<\/strong> Die Aberkennung der Ehrenmitpersonenschaft kann aus den im Abs 4 genannten Gr\u00fcnden von der Generalversammlung \u00fcber Antrag des Vorstandes beschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 6 Rechte und Pflichten der Mitpersonen<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\"><strong>1)<\/strong> Die Mitpersonen sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereines nach Ma\u00dfgabe der M\u00f6glichkeiten zu benutzen. Das Antrags- und Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht steht den ordentlichen und den f\u00f6rdernden Mitpersonen zu. Den au\u00dferordentlichen Mitpersonen stehen das Antrags- und Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive, hingegen nicht das passive Wahlrecht zu. Ehrenmitpersonen besitzen in der Generalversammlung Beratungsrecht. <br><strong>2) <\/strong>Die Mitpersonen sind verpflichtet, die Interessen des Vereines nach Kr\u00e4ften zu f\u00f6rdern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereines Schaden erleiden k\u00f6nnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschl\u00fcsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen und f\u00f6rdernden Mitpersonen sind zur Zahlung der Beitrittsgeb\u00fchr und der Mitpersonenbeitr\u00e4ge in der von der Generalversammlung beschlossenen H\u00f6he verpflichtet.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 7 Vereinsorgane<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">Organe des Vereines sind die Generalversammlung (\u00a7 8 und 9), der Vorstand (\u00a7 10 bis 12), die beiden rechnungspr\u00fcfenden Personen (\u00a7 13) und die Schlichtungskommission (\u00a7 14) sowie ein allenfalls von der Generalversammlung eingesetzter Beirat.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 8 Die Generalversammlung&nbsp;(= Mitpersonenversammlung des Vereins)<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\"><strong>1)<\/strong> Die ordentliche Generalversammlung findet mindestens alle zwei Jahre statt. <br><strong>2)<\/strong> Eine au\u00dferordentliche Generalversammlung hat auf Beschluss des Vorstandes oder der ordentlichen Generalversammlung, auf schriftlichen begr\u00fcndeten Antrag von mindestens einem Zehntel der stimmberechtigten Mitpersonen oder auf Verlangen einer Rechnungspr\u00fcfenden Person binnen vier Wochen nach Beschlussfassung beziehungsweise Einlangen des Antrags in der Mailingliste des Vereins stattzufinden. <br><strong>3) <\/strong>Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den au\u00dferordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitpersonen mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich \u2013 dies ist auch per E-Mail m\u00f6glich \u2013 einzuladen. Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand. <br><strong>4) <\/strong>Antr\u00e4ge zur Generalversammlung sind mindestens sieben Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen \u2013 dies ist auch per E- Mail m\u00f6glich. Von den Erfordernissen der Ladung (3) und Einreichung (4) kann bei Anwesenheit aller Vereinsmitpersonen durch einstimmigen Beschluss im Einzelfall abgegangen werden. Nachtr\u00e4ge zur Tagesordnung sind auch m\u00f6glich, wenn die Generalversammlung diesen mit einfacher Mehrheit zustimmt und mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitpersonen oder deren Vertretungen anwesend sind. <br><strong>5)<\/strong> G\u00fcltige Beschl\u00fcsse \u2013 ausgenommen solche \u00fcber einen Antrag auf Einberufung einer au\u00dferordentlichen Generalversammlung \u2013 k\u00f6nnen nur zur Tagesordnung gefasst werden. <br><strong>6) <\/strong>Bei der Generalversammlung sind alle Mitpersonen teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind ordentliche und f\u00f6rdernde Mitpersonen. Jede stimmberechtigte Mitpersonen hat eine Stimme. (Juristische Personen werden durch eine bevollm\u00e4chtigte Person vertreten.) Die \u00dcbertragung des Stimmrechtes auf eine andere stimmberechtigte Mitperson im Wege einer schriftlichen Bevollm\u00e4chtigung ist zul\u00e4ssig \u2013 diese ist auch per E- Mail m\u00f6glich. Die Zahl der Stimmrechte pro Mitperson inklusive Vertretungsstimmrechten ist auf drei Stimmen beschr\u00e4nkt. <br><strong>7)<\/strong> Die Generalversammlung ist zum festgelegten Zeitpunkt unabh\u00e4ngig von der Zahl der Anwesenden beschlussf\u00e4hig. <br><strong>8)<\/strong> Der Vorstand kann vereinsfremde Personen, die den Beratungen wegen ihrer Sachkenntnis f\u00f6rderlich sein k\u00f6nnen, ohne Stimmrecht der Generalversammlung beiziehen. <br><strong>9) <\/strong>Die Wahlen und die Beschlussfassungen in der Generalversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher Stimmenmehrheit. Beschl\u00fcsse, mit denen das Statut des Vereines ge\u00e4ndert oder der Verein aufgel\u00f6st werden soll bzw. die Enthebung des Vorstandes, bed\u00fcrfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Auf Verlangen ist geheim mittels Stimmzettel abzustimmen. <br><strong>10)<\/strong> Den Vorsitz in der Generalversammlung f\u00fchren die beiden Vorstandspersonen. Falls beide verhindert sind, bestimmen die anwesenden Vereinsmitpersonen eine ordentliche Mitperson zum Vorsitz. <br><strong>11)<\/strong> \u00dcber die Generalversammlung ist ein von der vorsitzenden Person und von der schriftf\u00fchrenden Person zu unterzeichnendes Protokoll anzufertigen, aus dem die Anwesenden, die Verhandlungsgegenst\u00e4nde, die Beschl\u00fcsse und Abstimmungen (unter Angabe des Stimmverh\u00e4ltnisses) hervorgehen. <br><strong>12)<\/strong> Liegen zu einem Tagesordnungspunkt verschiedene alternative Antr\u00e4ge vor und findet keiner der Antr\u00e4ge die erforderliche Mehrheit, so kann die Generalversammlung mit Zweidrittelmehrheit beschlie\u00dfen, dass die Entscheidung der Schlichtungskommission \u00fcbertragen wird. Der Schiedsspruch ersetzt den Beschluss der Generalversammlung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\"><\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 9 Aufgabenkreis der Generalversammlung<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:<br><br><strong>1. <\/strong>Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und des Rechnungsabschlusses;<br><strong>2. <\/strong>Beschlussfassung \u00fcber den Voranschlag;<br><strong>3.<\/strong> Wahl, Bestellung und Enthebung des Vorstandes und der Rechnungspr\u00fcfenden Personen; Genehmigung von Rechtsgesch\u00e4ften zwischen Vorstandspersonen, Mitpersonen oder rechnungspr\u00fcfenden Personen und dem Verein;<br><strong>4.<\/strong> Entlastung des Vorstandes;<br><strong>5. <\/strong>Festsetzung der H\u00f6he der Beitrittsgeb\u00fchr und der Mitpersonenbeitr\u00e4ge;<br><strong>6. <\/strong>Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitpersonenschaft;<br><strong>7. <\/strong>Entscheidung \u00fcber Berufungen gegen Ausschl\u00fcsse von der Mitpersonenschaft;<br><strong>8. <\/strong>Beschlussfassung \u00fcber Statuten\u00e4nderungen und die freiwillige Aufl\u00f6sung des Vereines;<br><strong>9. <\/strong>Beratung und Beschlussfassung \u00fcber sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 10 Der Vorstand&nbsp;(= Leitungsorgan des Vereins)<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\"><strong>1)<\/strong> Der Vorstand besteht aus zwei ordentlichen Mitpersonen. Sie k\u00f6nnen sich bei Bedarf vom allf\u00e4llig eingesetzten Beirat des Vereins beraten lassen. Grunds\u00e4tzlich gilt gemeinsame Zeichnung f\u00fcr Dokumente. <strong>2)<\/strong> Der von der Generalversammlung gew\u00e4hlte Vorstand kann aus jedem Bundesland maximal eine Bundesl\u00e4ndervertretung aus dem Kreis der (au\u00dfer)ordentlichen und f\u00f6rdernden Mitpersonen zu seinen Beratungen hinzuziehen.<br><strong>3)<\/strong> Der Vorstand hat bei Ausscheiden einer gew\u00e4hlten Mitperson das Recht, an deren Stelle befristet auf sechs Wochen eine andere w\u00e4hlbare Mitperson zu kooptieren, wozu die nachtr\u00e4gliche Genehmigung in der n\u00e4chstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist. <br><strong>4)<\/strong> Die Funktionsdauer des Vorstands betr\u00e4gt zwei Jahre, wenn nicht zuvor eine Generalversammlung stattgefunden hat. Auf jeden Fall w\u00e4hrt sie bis zur Wahl eines neuen Vorstandes. Wiederwahl ist m\u00f6glich und zul\u00e4ssig. <br><strong>5)<\/strong> Die Vorstandssitzung wird von einer der beiden Vorstandspersonen einberufen; ist die andere auf unvorhersehbar lange Zeit verhindert, muss die einberufende innerhalb von vier Wochen eine au\u00dferordentliche Generalversammlung einberufen. <br><strong>6<\/strong>) Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn beide anwesend sind. <br><strong>7)<\/strong> Der Vorstand trifft seine Beschl\u00fcsse einstimmig. Bei Unstimmigkeit sind der allenfalls eingesetzte Beirat oder die vertretenden Personen der Bundesl\u00e4nder zur Beratung beizuziehen oder die Entscheidung zu vertagen. <br><strong>8)<\/strong> Au\u00dfer durch Tod und Ablauf der Funktionsperiode (Abs 4) erlischt die Funktion einer Vorstandsperson durch Enthebung mit 2\/3-Mehrheit der Generalversammlung (Abs 10) und freiwilligen R\u00fccktritt (Abs 11). <strong>9) <\/strong>Die Generalversammlung kann jederzeit den gesamten Vorstand oder eine der beiden entheben. Bei Abberufung durch die Generalversammlung hat sogleich eine Neuwahl zu erfolgen. <br><strong>10)<\/strong> Die Vorstandspersonen k\u00f6nnen jederzeit schriftlich einzeln oder gemeinsam ihren R\u00fccktritt erkl\u00e4ren. Dieser R\u00fccktritt ist an die Mailingliste >vfw-aktive_props&lt; zu richten. <br><strong>11)<\/strong> Ein von beiden Vorstandspersonen gemeinsam best\u00e4tigtes Protokoll ist anzufertigen und auf Verlangen einer oder beiden rechnungspr\u00fcfenden Personen oder der Generalversammlung vorzuweisen. Daraus haben die Besprechungspunkte und die Beschl\u00fcsse eindeutig hervorzugehen. <br><strong>12) <\/strong>Zur besonderen Wahrung und Sichtbarmachung der Interessen der freien feministischen Wissenschafteri*nnen muss zumindest eine der beiden Vorstandspersonen in den freien feministischen Wissenschaften t\u00e4tig sein (Lehre, Forschung, Kunst).<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 11 Aufgabenkreis des Vorstandes<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereines. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:<br><br><strong>1. <\/strong>Erstellung des Jahresvoranschlages sowie Abfassung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses;<br><strong>2<\/strong>. Vorbereitung der Generalversammlung;<br><strong>3. <\/strong>Einberufung der ordentlichen und der au\u00dferordentlichen Generalversammlungen;<br><strong>4.<\/strong> der Vollzug der Beschl\u00fcsse der Generalversammlung;<br><strong>5. <\/strong>Information der Mitpersonen \u00fcber T\u00e4tigkeit und finanzielle Gebarung des Vereins in den Generalversammlungen;<br><strong>6. <\/strong>Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens;<br><strong>7. <\/strong>Aufnahme, Ausschluss und Streichung von Vereinsmitpersonen;<br><strong>8.<\/strong> die Wahl und Abberufung von kooptierten Mitpersonen;<br><strong>9. <\/strong>Aufnahme und K\u00fcndigung bzw. Entlassung von Angestellten des Vereines.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\"><\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 12 Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandspersonen<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\"><strong>1)<\/strong> Die beiden Vorstandspersonen vertreten den Verein nach au\u00dfen zu gleichen Teilen bzw. gemeinsam. Eine der beiden Vorstandspersonen f\u00fchrt in der Generalversammlung den Vorsitz (abwechselnde Verantwortlichkeit). Bei Gefahr im Verzug und Unerreichbarkeit der anderen Vorstandsperson ist jede der Vorstandspersonen berechtigt, auch die Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Generalversammlung oder des gesamten Vorstands fallen, unter eigener Verantwortung selbst\u00e4ndig Anordnungen zu treffen, diese bed\u00fcrfen zur G\u00fcltigkeit der nachtr\u00e4glichen Best\u00e4tigung durch die Generalversammlung. <br><strong>2<\/strong>) Die beiden Vorstandspersonen sind abwechselnd verantwortlich f\u00fcr die F\u00fchrung der Protokolle und die Kommunikation der vereinsrechtlich wichtigen Informationen an die Mitpersonen des Verbandes feministischer Wissenschafteri*nnen.<br><strong>3)<\/strong> Die beiden Vorstandspersonen sind gemeinsam f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Geldgebarung des Vereins verantwortlich. <br><strong>4)<\/strong> Alle Rechtsgesch\u00e4fte wie Subventionsvertr\u00e4ge u. dgl. werden von den beiden Vorstandspersonen gemeinsam abgeschlossen. Rechtsgesch\u00e4fte, die eine Vereinsmitperson mit dem Verein abschlie\u00dft, k\u00f6nnen von den beiden Vorstandspersonen bis zur H\u00f6he von 700\u20ac pro Halbjahr nach vorheriger Meinungsbildung in der Mailingliste >vfw-aktive_props&lt; im Vorstand abgeschlossen werden. Rechtsgesch\u00e4fte, die eine oder beide Vorstandspersonen mit dem Verein abschlie\u00dfen (wie Werkvertr\u00e4ge u. dgl.) m\u00fcssen dar\u00fcber hinaus von der Generalversammlung genehmigt werden. Zu diesem Zweck kann eine au\u00dferordentliche Generalversammlung statutengem\u00e4\u00df einberufen werden. <br><strong>5) <\/strong>Der Vorstand kann auch eine oder mehrere andere Mitpersonen zur Einzel-Zeichnung bei bestimmten Gesch\u00e4ften (z.B. Projekten) erm\u00e4chtigen, sodass dann diese (jeweils) einzeln vertretungsbefugt ist.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 13 Die rechnungspr\u00fcfenden Personen<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\"><strong>1)<\/strong> Die rechnungspr\u00fcfenden Personen werden von der Generalversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Eine Wiederwahl ist m\u00f6glich. <br><strong>2)<\/strong> Den beiden rechnungspr\u00fcfenden Personen obliegen die laufende Gesch\u00e4ftskontrolle und die \u00dcberpr\u00fcfung des Rechnungsabschlusses. Sie haben der Generalversammlung \u00fcber das Ergebnis der \u00dcberpr\u00fcfung zu berichten. <br><strong>3)<\/strong> Im \u00dcbrigen gelten f\u00fcr die rechnungspr\u00fcfenden Personen die Bestimmungen des \u00a7 10 Abs 4, 9, 10 und 11 sinngem\u00e4\u00df.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 14 Die Schlichtungskommission<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\"><strong>1)<\/strong> In allen aus dem Vereinsverh\u00e4ltnis entstehenden Streitigkeiten entscheidet vereinsintern endg\u00fcltig die Schlichtungskommission. <br><strong>2)<\/strong> Die Schlichtungskommission setzt sich aus f\u00fcnf Mitpersonen zusammen. Von den beiden Streitteilen sind innerhalb von vierzehn Tagen ab Aufforderung je zwei aus dem Kreis der ordentlichen Mitpersonen namhaft zu machen. Diese vier Schlichtungskommissionspersonen einigen sich auf eine f\u00fcnfte Person, die nicht dem Verein angeh\u00f6ren muss. Die Entscheidungen der Schlichtungskommission haben innerhalb von zwei Monaten ab Bestellung zu erfolgen. <br><strong>3)<\/strong> Die Schlichtungskommission f\u00e4llt ihre Entscheidungen bei Anwesenheit aller ihrer Schlichtungskommissionspersonenmit einfacher Stimmenmehrheit.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 15 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\"><strong>1)<\/strong> Die freiwillige Aufl\u00f6sung des Vereines kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen au\u00dferordentlichen Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen beschlossen werden. <br><strong>2)<\/strong> Diese Generalversammlung hat auch \u2013 sofern Vereinsverm\u00f6gen vorhanden ist \u2013 \u00fcber die Abwicklung zu beschlie\u00dfen. Insbesondere hat sie eine abwicklungsvertretende Person und deren Aufgabenstellung zu bestimmen. <br><strong>3) <\/strong>Der letzte Vereinsvorstand hat die freiwillige Aufl\u00f6sung der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde schriftlich anzuzeigen und ist verpflichtet, die freiwillige Aufl\u00f6sung in einem amtlichen Blatt zu verlautbaren. <br><strong>4)<\/strong> Das im Falle der Aufl\u00f6sung oder bei Wegfall des beg\u00fcnstigten Vereinszweckes allenfalls vorhandene Vereinsverm\u00f6gen darf in keiner, wie auch immer gearteten Form den Vereinsmitpersonen zugutekommen, sondern ist ausschlie\u00dflich und zur G\u00e4nze f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne der \u00a7\u00a7 34 ff BAO f\u00fcr Zwecke zur F\u00f6rderung feministischer Wissenschaften und K\u00fcnste zu verwenden.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Statuten 2026 (aktuell) Statuten 2019 Statuten 2017Statuten\u00e4nderung Mai 2017Statuten 2015Statuten 2007Statuten 2005Statuten 2000 \u00a7 1 Name, Sitz und T\u00e4tigkeitsbereich 1) Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Verband feministischer Wissenschafteri*nnen. Verein zur [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":31,"menu_order":4,"comment_status":"closed","ping_status":"open","template":"","meta":{"footnotes":"","_links_to":"","_links_to_target":""},"class_list":["post-111","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/vfw.or.at\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/111","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/vfw.or.at\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/vfw.or.at\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vfw.or.at\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vfw.or.at\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=111"}],"version-history":[{"count":40,"href":"https:\/\/vfw.or.at\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/111\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":6067,"href":"https:\/\/vfw.or.at\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/111\/revisions\/6067"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vfw.or.at\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/31"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/vfw.or.at\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=111"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}